Gefahrenschutzkonzept

 

Tagesmutter Anna (Ania) Soddu

Augsburger Str 21 a

87629 Füssen

0157 35804722

 

 

 

 

 

Inhaltsverzeichnis

1.       Einleitung

2.       Gesetzliche Grundlage

3.       Kinderrechte

4.       Gefahrenanalyse

5.       Leitbild

6.       Verhaltenskodex

7.       Fortbildungen

8.       Notfallplan

9.       Schluss

 

 

1. Einleitung

 

Das Wohl der Kinder hat in meiner Tagespflegestelle „Ania`s Kindertagespflege“ oberste Priorität. Jedes Kind hat ein Recht auf gewaltfreie Erziehung, Schutz vor Vernachlässigung und respektvollen Umgang. Dieses Schutzkonzept dient dazu, eine sichere, achtsame und vertrauensvolle Umgebung zu schaffen. Es verpflichtet mich als Tagespflegeperson, aktiv Prävention zu leisten und im Verdachtsfall angemessen zu handeln. Ziel ist es Gefährdungen des Kindeswohls zu verhindern und das Vertrauen der Eltern in die Betreuung zu stärken.

 

2. Gesetzliche Grundlagen

 

§1 Abs. 3.3 SGB VIII: Schutz der Kinder vor Gefahren für ihr Wohl

§8a SGB VIII: Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

§45 Abs. 3.1 SGB VIII: Kinderschutzkonzept als Bestandteil der Konzeption zur Erlangung

der Betriebserlaubnis (Kita)

§47 Abs. 2 SGB VIII: Meldepflicht des Trägers über Ereignisse, die das Wohl der betreuten Kinder beeinträchtigen (Kita)

§1631 Abs. 2 BGB: „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche

Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind

unzulässig.“

Strafgesetzbuch:

§171 Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht „Wer seiner Fürsorge- oder

Erziehungspflicht gegenüber einer Person unter sechzehn Jahren gröblich verletzt und

dadurch Schutzbefohlenen in die Gefahr 6ringt, in seiner körperlichen oder psychischen

Entwicklung erheblich geschädigt zu werden, (...), wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei

Jahren oder Geldstrafe bestraft."

§176 Sexueller Missbrauch von Kindern

§223 Abs. 1,2 Körperverletzung  (1) Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder

an der Gesundheit schädigt, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu gestraft.

§225  Abs. 1,2,3 Misshandlung von Schutzbefohlenen (1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren (...), die seiner Fürsorge und Obhut untersteht, seinem Hausstand angehört, von dem Fürsorgepflichtigen seiner Gewalt überlassen worden ist, quält oder roh misshandelt, oder wer durch böswillige' Vernachlässigung seiner Pflicht, für sie zu sorgen, sie an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

 

 

3. Kinderrechte

 

Im November 1989 verabschiedete die UN die internationale Kinderrechtskonvention 

(UN-KRK) mit rechtsverbindlichem Charakter. Erst ein Jahr später 1990 trat sie in Kraft.

Mit Inkraftsetzen der Kinderrechtskonvention fand in New York der 1. Weltkindergipfel 

statt - hier lag das Augenmerk auf die Kinder in Entwicklungsländern. 2002 wurde auf dem 2. Weltkindergipfel ein Abschlussdokument verabschiedet - welches weltweit die

Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen verbessern soll.

Vier Grundprinzipien liegen der UN-KRK zugrunde, die der „UN-Ausschuss für die Rechte

des Kindes“ als „Allgemeine Prinzipien“ definiert. Diese finden sich in den Artikeln:

Art.  2 Nichtdiskriminierung

Art.  3 Vorrang des Kindeswohls

Art.  6 Entwicklung des Kindeswohl

Art. 12 Meinung des Kindes

Wichtige Artikel der UN-Kinderrechtskonvention und somit der EU-Agenda sind im dritten Abschnitt des Sozialgesetzbuches und seit 2005 für die Kindertagespflege in den

Paragraphen:

§22 Grundsätze der Förderung

§23 Förderung in der Kindertagespflege

§24 Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege

verankert.

 

 

4. Gefahrenanalyse

 

Meine Räumlichkeiten befinden sich im 2 Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses. Die Haustüre ist, wenn wir uns in der Wohnung aufhalten, immer abgeschlossen, damit kein Kind unbemerkt ins Treppenhaus gelangen kann. Beim Rausgehen lotse ich die Kinder immer zu den Sitzbänken um sich dort anziehen zu können. Die Fenster sind alle mit Fenstersicherungen gesichert.  Der Holzofen im Wohnzimmer ist durch ein Schutzgitter gesichert. Beim Essen sitzen die Kinder am niedrigen Kindertisch auf Holzstühlen.  Die Steckdosen sind mit Steckdosensicherungen gesichert. Während des Kochens bin ich immer in der Küche dabei. Der Herd ist durch ein Herdschutzgitter gesichert. Der Backofen hat eine Türöffnungssicherung und ist durch ein doppelwandiges Schutzglas gesichert. Dadurch wird der Ofen von außen nie heiß. Während des Kochvorgangs spielen die Kinder meist in der Spielküche auf der anderen Seite der Küche. Interessierte Kinder dürfen auch während des Kochvorgangs auf einem Hocker zuschauen und kindgerecht helfen. Dies findet aber immer in meinem Beisein statt. Während des Wickelns auf unserem Trockner habe ich immer Kontakt zum Kind. Dadurch verhindere ich das Herunterfallen. Die Windeln und Feuchttücher sind griffnah im Wickelbereich.

Putzmittel sind außer Reichweite untergebracht. Die Kinder schlafen in Krippenbetten oder im Gitterbett im Schlafzimmer. Ein Babyphone mit 2 Kameras lassen mich den Schlaf der Kinder überwachen, ohne im Raum anwesend sein zu müssen. So können die Kinder in ruhiger Umgebung ungestört schlafen. Die Eltern entscheiden ob ihr Kind im Schlafsack oder unter einer Bettdecke schlafen.

Der Garten ist umzäunt und weist keine weiteren Gefahrenstellen wie Teich etc auf. Auf unseren Ausflügen mit unserem Krippenwagen (5 Sitzer) sind die Kinder immer angeschnallt und ich bin stets in der Nähe der Kinder. Wenn Kinder laufen möchten, müssen sie sich immer am Wagen festhalten (extra Griffe sind vorhanden). Laufende Kinder sind immer auf der Innenseite des Gehwegs.

 

Kindliche Auseinandersetzungen beobachte ich und schreite nur ein, wenn Grenzen überschritten werden z.B. Schlagen, Beißen, Spielsachen werfen.

 

Kindeswohlgefährdung bedeutet immer eine Gefahr für die Entwicklung eines Kindes, die bei anhaltender Dauer nicht nur körperliche, geistige und/oder seelische Schäden hinterlassen. Erkenne ich bei einem mir anvertrauten Kind eine solche Gefahr, folge ich den Vorgaben des Ablaufverfahrens. Bausteine des Vorgehens sind Beobachtung, Dokumentation und der Austausch mit Fachkräften. (siehe Arbeitshilfe mit Erläuterungen und Materialien für die Praxis/Handreichung Kinderschutz vom Kreisjugendamt Ostallgäu)

 

5. Leitbild

 

Haltung: Ich betrachte die Tageskinder als eigenständige Persönlichkeiten mit eigenen Rechten. Sicherheit, Geborgenheit und Respekt bilden die Basis meiner Arbeit.

 

Kinderschutz: Der Schutz vor körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt ist für mich nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern eine persönliche Herzensangelegenheit.

 

Partizipation: Kinder werden bei der Gestaltung des Tagesablaufs einbezogen und lernen, ihre Meinung zu äußern.

 

Partnerschaftlichkeit: Die Zusammenarbeit mit den Eltern ist geprägt von Transparenz, Vertrauen und Offenheit.

 

 

6. Verhaltenskodex

 

1.Respektvoller Umgang und Haltung

Ich begegne jedem Kind mit Respekt, Wertschätzung und Anerkennung seiner Individualität. Ich lehne jede Form von körperlicher, seelischer und verbaler Gewalt ab. Eine hohe Bedeutung hat bei mir eine sichere und feinfühlige Betreuung. Im Vordergrund steht Aufmerksamkeit und eine angemessene Reaktion auf das kindliche Verhalten.

 

2. Nähe und Distanz

Körperkontakt erfolgt feinfühlig, bedürfnisorientiert und respektiert die Schamgrenzen des Kindes.

 

3. Kommunikation und Beteiligung

Kinder werden ihrem Alter entsprechend in Entscheidungen einbezogen. Ich kommuniziere offen mit den Eltern und informiere diese transparent über den Tagesablauf und besondere Vorkommnisse.

 

4. Prävention und Interaktion im Alltag

Streit unter Kindern wird altersgerecht thematisiert. Ich achte auf Anzeichen von Überforderung, Vernachlässigung oder Missbrauch. Bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung verpflichte ich mich die zuständige Fachberatung des Jugendamts zu informieren.

 

 

7. Fortbildungen

 

Dieses Schutzkonzept wird ständig weiterentwickelt und angepasst. Durch die jährliche Fortbildungspflicht von mindestens 15 Unterrichtseinheiten habe ich die Möglichkeit dieses Konzept ständig zu aktualisieren.

 

 

8. Notfallplan und Ansprechpartner

 

Vor einem Gespräch mit den Eltern bei Verdacht auf Misshandlung, Vernachlässigung oder sexuellen Missbrauch werden immer die erfahrenen Fachberater hinzugezogen.

 

Ansprechpartner :

Fachberatung vom Jugendamt Ostallgäu Abteilung Kindertagespflege

Frau Eva Storf 08342 911-472

 

 

9. Schluss

 

Das Schutzkonzept ist ein Teil meiner pädagogischen Konzeption und wird von mir nach besten Wissen und zum Wohle der mir anvertrauten Kinder umgesetzt.

 

 

Stand 17.02.2026